Staat zahlt weniger Berufsunfähigkeitspensionen!

Nur die wenigsten wissen, dass seit 1.1.2014 für ÖsterreicherInnen, die nach dem 1.1.1964 geboren wurden, es sehr schwer geworden ist, eine staatliche Berufsunfähigkeitspension zu erhalten. Das neue Gesetz sieht nämlich vor, dass erst einmal versucht wird, die Betroffenen wieder ins Berufsleben zurückzuschicken. Die früher in solchen Fällen ausbezahlte befristete Berufsunfähigkeitspension wurde abgeschafft und durch ein „Rehabilitationsgeld“ ersetzt. Es ist definitiv schwieriger geworden, eine endgültige Berufsunfähigkeitspension zu erhalten. Nun entscheidet ein Gutachterteam, ob der Betroffene berufsunfähig ist oder z.B. doch umgeschult werden könnte.

Laut einer AK-Aussendung* hat die Pensionsversicherung folgende Entscheidungsmöglichkeiten:

  1. Es liegt eine dauernde Invalidität (Berufsunfähigkeit) vor und Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation sind nicht zweckmäßig oder nicht zumutbar und es besteht Anspruch auf dauernde Invaliditäts(Berufsunfähigkeits)pension.
  2. Es liegt eine Invalidität (Berufsunfähigkeit) voraussichtlich für mindestens sechs Monate vor. Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation sind nicht zweckmäßig oder nicht zumutbar, es werden Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation gewährt und es besteht Anspruch auf Rehabilitationsgeld.
  3. Die Invalidität (Berufsunfähigkeit) dauert voraussichtlich mindestens sechs Monate. Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation sind nicht notwendig und zweckmäßig, Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation für ein bestimmtes Berufsfeld werden gewährt.
  4. Es liegt auch keine vorübergehende Invalidität (Berufsunfähigkeit) vor und es besteht kein Leistungsanspruch („völlige Ablehnung“).

Es ist wichtig für eine allfällige Berufsunfähigkeit vorzusorgen. Klicken Sie hier >>

Quelle: https://media.arbeiterkammer.at/wien/AKAktuell_Nr_4_2014.pdf

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